Um Mitglied zu werden, lädst du den Flyer herunter und sendest ihn postalisch ein.
Die Mitgliedsgebühr beträgt laut Beitragsordnung
Es wird folgende Beitragsordnung festgelegt:
1. Die Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeitrage. (§9 Satz 1 VwsS)
2. Die Mitgliedschaft wird erworben durch den Erwerb einer Mitgliedskarte. (§4 II Satz 2 VwsS)
3. Die Mitgliedsbeiträge sind jeweils im voraus am 01. November fällig.
4. Der Jahresbeitrag beträgt:
Personen über 18 Jahre 74 € – ab 15 Jahre Mitgliedschaft 60€
Personen unter 18 Jahre 20 €
Familienmitglieder 40 €
5. Bei Aufnahme eines Mitglieds wird eine Aufnahmegebühr fällig
6. Die Aufnahmegebühr beträgt:
Personen über 18 Jahre 10 €
Personen unter 18 Jahre 5 €
Familienmitglieder 10 €
Juristische Person 51 €
Besteht die juristische Person aus einem Reitverein, bemisst sich der Mitgliedsbeitrag nach Nr.4.
7. Die Jahresbeiträge werden grundsätzlich nur über Lastschriftverfahren eingezogen.
8. Für die Einziehung der Beiträge ist der Schatzmeister verantwortlich.
